Photovoltaik Check
Photovoltaik Check
Wir sind anerkannter und zertifizierter Innungs-Fachbetrieb und sichten und prüfen Ihre Anlage nach dem E-Check PV-Verfahren mit abschließendem Protokoll. Bei Bedarf sind Kennlinienmessung und Wärmebilddokumentation inbegriffen. So dokumentieren Sie die ordnungsgemäße Betriebssicherheit und Ertragssituation.
Exklusiv vom Innungs-Fachbetrieb:
Die E-Check PV Plakette ist das Gütesiegel der Elektroinnungs-Fachbetriebe. Sie darf nur vergeben werden, wenn die überprüfte Anlage den Anforderungen entspricht.
Betreiber (z.B. Landwirte und Gewerbetreibende) gehen in der Regel davon aus, dass Ihre PV-Anlage wartungsfrei ist. Dies trifft aber bei weitem nicht zu. Nach den Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie für Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen, kurz BGV A3, muss der Anlagenbetreiber folgende Bestimmungen einhalten:
Ständige Prüfungen
- -Nach § 5 BGV A3 sind PV-Anlagen jedes Jahr von einer Elektro-Fachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (PV-Anlagen gehören zu elektrischen Anlagen besonderer Art nach VDE 011-7xx.
- -Nach § 5 sind alle sechs Monate die FI-Schutzschaltung zu überprüfen.
- -Nach § 3 hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen nur durch eine Elektro-Fachkraft errichtet werden.
Tritt zum Beispiel ein Brandschaden auf, kann der Versicherer die Prüfprotokolle vom PV- Betreiber anfordern, um den Leistungsanspruch zu prüfen. Liegen die Unterlagen nicht vor oder kann der Betreiber nicht nachweisen, dass ein anerkannter Fachbetrieb seine Anlage geprüft hat, kann der Versicherer die Regulierung ablehnen oder die Leistung kürzen.
Nach VDE 0105-100 und VDE 0126-23 sind auch folgende Maßnahmen erforderlich:
- Sichtprüfung auf Beschädigung oder Mängel
- Bestandsaufnahme einschließlich skizziertem Grundriss und Übersichtsschaltplan
- Messung des Isolationswiderstandes der Anlage, des Ableitstromes des Betriebsmittels
- Prüfung/Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen (einschl. Fehlerstrom-Schutzeinrichtung)
- Prüfung der Funktion
- Ausfertigung des Prüfprotokolls/Mängelberichtes